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Häufige Fragen

Hier findet ihr die häufigsten Fragen, direkt von uns beantwortet. Falls dennoch eine Frage offen ist, melde dich gerne bei uns. Das Kontaktformular findest du weiter unten.

Frage zu Gewerbekunden

Wie erhalte ich ein Gewerbekonto?

Im EvLis-Needle Onlineshop hast du die Möglichkeit als Gewerbetreibender einen Vorteilsrabatt in Höhe von 10% ohne Mindestabnahmemengen auf ausgewählte Artikel im Shop zu erhalten.

Wenn noch kein Kundenkonto vorhanden ist, muss man sich ein Kundenkonto im Onlineshop anlegen. Vorhandene Kundenkonten stellen wir auf Wunsch auch in ein Gewerbekonto um. 

Die aktuelle Gewerbeanmeldung mailst du bitte an folgende Emailadresse: 

kundenservice@evlis-needle.de

Nach Erhalt überprüfen wir deine Angaben und schalten dich für den gewerblichen Zugang frei.

Bis zur Freischaltung sieht man weiterhin Endkundenpreise. Mit der erfolgreichen Freischaltung erhältst du eine Bestätigungsmail von uns.

Wir bitten um Verständnis, dass es in der Bearbeitung zu längeren Wartezeiten kommen kann, da wir jeden Antrag erst nach Prüfung freischalten.

Auf bereits getätigte Bestellungen ist vor der Freischaltung ein nachträglicher Gewerberabatt nicht möglich. Bei Inaktivität von einem Jahr oder mehr, bleibt das Kundenkonto bestehen, wir behalten uns vor, dass der Rabatt jedoch erst wieder nach erneutem Nachweis der Gewerbetätigkeit gewährt wird.

Hier gehts zur Anmeldung von Gewerbekunden

 

 

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Warum zahlen Österreicher 21 % Mehrwertsteuer bei EvLis Needle?

Teilnahme am One-Stop-Shop - Verfahren

Gesetzlich sind alle Unternehmen, die den Schwellenwert für Warensendungen in EU-Länder überschreiten verpflichtet,den geltenden Mehrwertsteuersatz einzuziehen, um diesen direkt an die  Finanzbehörden des jeweiligen EU-Landes abzuführen. 

Wir nehmen am  OSS-Verfahren  teil. Das heißt, die in anderen Mitgliedstaaten der EU geschuldete USt wird von uns zentral (in nur einem Mitgliedstaat) in Deutschland angemeldet und entrichtet. Deshalb muss der geltende Mehrwertsteuersatz des Landes auch von Unternehmen an uns gezahlt werden. Hier können keine Ausnahmen gemacht werden. 

Unternehmer aus Österreich können sich diese Mehrwersteuer beim Finanzamt Österreich zurückholen. 

 

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